GARANTIE ARQUATI

Garantiebedingungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschliesslich für den Verbraucher im Sinne von Artikel 3 lit. a codice del consumo (italienisches Konsumentenschutzgesetz).
(GvD Nr. 206 vom 6.9.2005 – 2 Jahre Gewährleistung, Erweiterung auf 10 Jahre – Geleistet vom Verkäufer für Markisen, Vetrotenda® und Pergolen Pergocasa®)

Gegenstand der Garantie.  Die Markise und Pergola von Arquati haben die im Vertrag und in der Preisliste/Verkaufskatalog des laufenden Kalenderjahres zum Zeitpunkt des Verkaufs beschriebenen Eigenschaften. Die Stoffeigenschaften sind in der aktuellen Preisliste beschrieben.

Dauer. Arquati haftet für die Vertragswidrigkeit innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der Ware

Gültigkeit der GewährleistungDie Gewährleistung erlischt, wenn der Verbraucher Arquati gegenüber die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem er den Mangel festgestellt hat, anzeigt. Der Verbraucher muss anhand eines am Ende der Montage ausgestellten Lieferscheins oder eines anderen beweiskräftigen Dokuments (Steuerquittung, Kassenbeleg oder ähnliches), aus dem das Datum der Lieferung hervorgeht, die Gültigkeit der Gewährleistung nachweisen.


AbhilfeIm Falle einer Vertragswidrigkeit des verkauften Produkts kann der Verbraucher vom Verkäufer die Nachbesserung oder den Ersatz desselben verlangen, es sei denn, die verlangte Abhilfe ist objektiv unmöglich oder unverhältnismässig teuer. Ist die verlangte Abhilfe im Sinne von Art. 130 CdC (Konsumentenschutzgesetz) objektiv unmöglich oder mit unverhältnismässigen Kosten verbunden, erfolgt die Wiederherstellung der Konformität durch den Verkäufer mittels einer alternativen Abhilfe. In jedem Fall wird darauf hingewiesen, dass der Verbraucher gemäss Art. 130 CdC bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, bei der eine Nachbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder unverhältnismässig teuer ist, kein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag hat.


“Kostenlos”. Arquati garantiert die kostenlose Reparatur oder den Ersatz nicht konformer Ware. 

Garantie – Verlängerung der Dauer und Bedingungen. . Im Sinne von Art. 133 GvD 205/2006 verlängert der Verkäufer, abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen und zum besseren Schutz des Verbrauchers, die Produktgarantie vom dritten bis zum zehnten Jahr ab Kaufdatum, vorausgesetzt, der Kunde führt nach dem zweiten und innerhalb des dritten Jahres nach dem Datum der Installation eine ausserordentliche Wartung durch, die ausschliesslich von durch Arquati autorisiertes Personal durchgeführt wird. Der Kunde trägt die Kosten für die Anfahrt und die Arbeitskosten. Der Motor, die Sensoren, die Automatisierungen, die Fernbedienung, das Klimazubehör, die Glasscheiben, die Sonnenschirme und der Cristal-Stoff sind von der Garantieerweiterung ausgeschlossen. Unbeschadet der normalen Gewährleistung bis einschliesslich des zweiten Jahres, deckt die Garantie vom dritten bis zum zehnten Jahr nur den Ersatz von Komponenten ab, die von Arquati als fehlerhaft anerkannt wurden, und umfasst nicht die Kosten für Arbeit, Abbau, Montage und Transport. Sowohl in den ersten beiden Jahren als auch in den Folgejahren gilt die Garantie nicht für die Erstattung von Schäden an Personen oder Sachen. Arquati wählt die Abhilfe der Ersatzlieferung und/oder Nachbesserung, deren Kosten der Kunde in den nachstehend ermässigten Beträgen zu tragen hat. Im 3. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 60 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 4. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 50 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 5. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 35 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 6. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 15 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 7. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 10 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 8. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 10 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 9. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 10 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab. Im 10. Jahr nach dem Kauf deckt die Garantie 10 % des Wertes des durch den Preis auf der Rechnung, Quittung oder dem Kaufbeleg definierten Wirtschaftsguts ab.

Der Verbraucher ist in jedem Fall Inhaber der im Konsumentenschutzgesetz vorgesehenen Rechte; die Garantie vom 3. bis zum 10. Jahr berührt diese Rechte nicht.

Der Verbraucher kann besagte Ansprüche daher immer gegenüber dem Verkäufer geltend machen, und zwar unter den von der genannten Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen und Fristen und mit den in dieser Spezifikation festgelegten Einzelheiten.


Territoriale Erweiterung. Diese Garantie gilt für in der Schweiz erfolgte Lieferungen.

Normen für die Gültigkeit der Garantie. Zulässige Verwendung des Produkts beachten. Bedienungs- und Wartungsanleitung beachten. Die vorgeschriebenen Wartungsarbeiten innerhalb des für die Fortsetzung der Garantie bis zum 10. Jahr festgelegten Zeitraums durchführen. Die Montage und die obligatorische Wartung dürfen ausschliesslich von autorisiertem Personal, Händlern oder Monteuren von Arquati durchgeführt werden und müssen in dem mit der Markise  mitgelieferten Gebrauchs- und Wartungsheft belegt werden, andernfalls erlischt die Garantie. Ausser Arquati sind letztere allein dafür verantwortlich, dass das montierte Produkt und die Befestigungssysteme auf den Montageträgern mit dem Zustand und der Beschaffenheit des Montageortes, dem Gewicht der Struktur und den Windeinwirkungen kompatibel sind, und zwar in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften. Händler und Monteure sind ausserdem für die Übergabe des ordnungsgemäss ausgefüllten Bedienungs- und Wartungshandbuchs verantwortlich, auch in Bezug auf den Teil zur Erklärung der korrekten Installation.

Die Gewährleistung auf die elektrischen und elektronischen Teile der Markise, von Vetrotenda® und Pergola (Motor – Automatik – Schalter) übernimmt der Hersteller (Gewährleistungen: Somfy 5 Jahre, sonstige Motoren 5 Jahre).


Ausnahmen. La garanzia non opera in tutti i casi di uso improprio del bene. ,

Die Gewährleistung gilt in keinem Fall bei unsachgemässem Gebrauch der Ware. ,

Bei Verwendung des Produkts im Rahmen einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit gilt ausschliesslich die Garantie gemäss Art. 1490 Codice Civile (ital. Bürgerliches Gesetzbuch) unter den in Art. 1495 Codice Civile vorgesehenen Bedingungen. Nichtkonformität aufgrund von Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit bei der Verwendung (z.B. Nichtbeachtung der Anweisungen für den korrekten Betrieb der Markise oder Pergola), Montage oder Wartung durch nicht befugtes Personal, elektrische Anschlüsse oder Arbeiten an der Elektroinstallation durch Personal, das nicht zur Ausstellung der erforderlichen Konformitätsbescheinigungen qualifiziert ist, Transportschäden oder aufgrund von Umständen, die in jedem Fall nicht auf Fabrikationsmängel und/oder Vertragswidrigkeit der Waren zurückzuführen sind, sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Die Garantie greift vor allem nicht:

• Bei unsachgemässem Gebrauch des Produkts bei Wind, Regen, Hagel, Schnee und/oder anderen zusammenwirkenden Ereignissen, Einsturz der Wand, an der die Markise oder die Pergola verankert ist, Beschädigung des Produkts (z. B. Anbrennen des Tuchs durch Zigaretten).

• Bei nicht von befugtem Personal von Arquati oder nicht fachmännisch durchgeführter Installation, Abbau, Wartung, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsfristen und Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen von Arquati.

• Bei Produkten ohne CE-Kennzeichnung mit der Seriennummer zur korrekten Rückverfolgbarkeit des Produkts, neben den anderen von den geltenden Vorschriften geforderten Angaben, das Etikett mit der Produktionsnummer der Gelenkarme (nur bei Gelenkarmmarkisen).

• Bei Produkten, die nicht mit allen gemäss den Anweisungen in den Montageanleitungen montierten Arquati-Originalteilen verpackt sind.

• Wenn die Farbe der Lackierung der einzelnen Komponenten nicht perfekt mit der RAL-Referenz übereinstimmt.

• Für unzureichende Wasserdichtigkeit von wasserdichtem/wasserabweisendem/beschichtetem Gewebe

• Für natürlichen Verschleiss der Lackierung.

• Für normalem Verschleiss der mechanischen Teile.

• Für Auswirkungen von Salzsprühnebel auf Metallteile.

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verwendung der gelieferten Materialien im Hinblick auf die städtebaulichen, statischen und sicherheitstechnischen Vorschriften am Ort der Montage, vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers.


Haftung des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung aller in der Bedienungsanleitung angegebenen Vorschriften, insbesondere der Warnhinweise zum Thema Montage, Gebrauch und Wartung, direkt oder indirekt an Personen, Sachen oder Haustieren entstehen können.